Coinbase Pro

Coinbase User Margin Trading Agreement

Nachfolgend können Sie die mit dem Margenhandel verbundenen Nutzungsbedingungen einsehen. Beachten Sie, dass diese Bedingungen nicht wirksam oder verbindlich sind, bis sie vom Kunden bei der Aktivierung des Margenhandels in seinem Coinbase Pro-Konto akzeptiert wurden. Jeder Kunde erhält nach Abschluss einer solchen Vereinbarung ein aktuelles Exemplar dieser Nutzungsbedingungen.

COINBASE-NUTZERVEREINBARUNG FÜR DEN MARGENHANDEL

Dies ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen, Coinbase Credit, Inc. („Kreditgeber“) und Coinbase, Inc. („Vermittler“) über die Bereitstellung von kurzfristigen Krediten vom Kreditgeber an Sie („Vereinbarung“). Vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen erlaubt Ihnen diese Vereinbarung, Fiat-Geld vom Kreditgeber zu leihen, um „digitale Assets“ (bekannt als Handel auf Marge) über Ihr Konto auf der Handelsplattform des Vermittlers („Coinbase Pro-Konto“), die Sie unter coinbase.com, pro.coinbase.com, APIs finden, oder die Coinbase-Mobilanwendung (zusammen die „Coinbase-Website“), oder für andere Zwecke zu kaufen. Diese Vereinbarung ergänzt die Bedingungen der Coinbase-Nutzervereinbarung, die ansonsten Ihre Nutzung der vom Vermittler bereitgestellten Dienste regelt (zusammen die „Coinbase-Vereinbarungen“).

Der Margenhandel ist riskant.  Bevor Sie mit Margen handeln, ist es wichtig, die spezifischen und einzigartigen Risiken des Margenhandels zu verstehen. Der Margenhandel ist nicht für jeden Anlegertyp geeignet. Sie sollten Ihre Anlageziele, Ihre finanziellen Ressourcen und Ihre Risikotoleranz prüfen, um festzustellen, ob eine Kreditaufnahme gegen Ihr bei Coinbase gehaltenes Vermögen für Sie in Frage kommt. Die erhöhte Hebelwirkung, die der Margenhandel bietet, kann sowohl die Risiken als auch die Vorteile des Kaufs digitaler Assets erhöhen. Wenn die digitalen Assets auf Ihrem Margenkonto (wie unten definiert) im Wert sinken, sinkt auch der Wert der Sicherheiten, die Ihren Kredit unterstützen. Infolgedessen kann der Kreditgeber Maßnahmen ergreifen, wie z. B. die Ausstellung eines Margin Calls und den Verkauf von digitalen Assets auf einem Ihrer Konten, um das erforderliche Eigenkapital auf Ihrem Konto zu erhalten. In einem solchen Fall können Sie Verluste erleiden, die größer sind als der Wert der auf Marge gekauften digitalen Assets. Wenn Sie einem Margin Call nicht nachkommen, kann der Kreditgeber gezwungen sein, digitale Assets in Ihrem Konto zu liquidieren oder zu verkaufen. Da die Märkte für digitale Assets 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche geöffnet sind, können Nachschussforderungen und Liquidationen jederzeit auftreten, auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten. Der Kreditgeber hat das Recht zu entscheiden, welche digitalen Assets er zum Schutz seiner Interessen verkauft. Jeder Verkauf von digitalen Assets kann Ihre Vermögensaufteilung ändern und zu Kapitalgewinnen führen, die der Kapitalertragssteuer unterliegen. Sie haben keinen Anspruch auf eine Fristverlängerung zur Erfüllung der Margenanforderungen, selbst wenn der Kreditgeber eine solche Verlängerung zur Verfügung stellt.

Um ein digitales Asset auf Marge zu kaufen, muss Ihr Margenkonto (wie unten definiert) mit einem bestimmten Betrag (ausführlicher in den Abschnitten 1 und 3 unten beschrieben) in US-Dollar („USD“) oder mit digitalen Assets, die vom Kreditgeber als Sicherheiten zugelassen sind („Sicherheiten“), gedeckt sein. Assets, die vom Kreditgeber als Sicherheiten zugelassen sind, können sich ändern und sind in Ihrem Margenkonto aufgeführt. Wenn der Wert Ihrer Sicherheiten unter das erforderliche Aufrechterhaltungsniveau (die „erforderlicher Mindesteinschuss“) fällt, was auf einen Rückgang des Wertes Ihrer Sicherheiten, die Entfernung Ihrer Sicherheiten von Ihrem Margenkonto, Änderungen der Margenanforderung, oder die Feststellung, dass ein digitales Asset nicht mehr als Sicherheit geeignet ist, können wir Ihre Sicherheiten, alle anderen Assets auf Ihrem Margenkonto („nicht besicherte Vermögenswerte“) oder auf anderen vom Vermittler oder seinen verbundenen Unternehmen geführten Konten nach Bedarf und in der von uns gewählten Weise liquidieren, ohne Sie vorher zu kontaktieren. 

1. MARGENDARLEHEN

1.1 Anträge zur Kreditaufnahme.

Vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen:

1.1.1 Der Vermittler erklärt sich bereit, zu Ihren Gunsten und in Ihrem Namen eine Plattform einzurichten, um geliehene Mittel vom Kreditgeber für die in Abschnitt 1.3.1 dieser Vereinbarung genannten Zwecke über Ihr Coinbase Pro-Konto („Margenkonto“) zu erhalten.

1.1.2 Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung erklärt sich der Kreditgeber bereit, Ihnen während der Laufzeit dieser Vereinbarung USD in einer Gesamthöhe bis zur Höhe des niedrigeren Betrags aus dem verfügbaren Betrag und dem genehmigten Betrag zu leihen, und Sie können sich von Zeit zu Zeit USD von dem Kreditgeber leihen und an diesen zurückzahlen (derartige Darlehen sind immer „Margendarlehen“). Ein Margendarlehen wird ausgelöst, wenn Sie dem Bevollmächtigten einen Auftrag zum Kauf eines digitalen Assets in USD zur Gutschrift auf das Margenkonto erteilen, wobei dieser Auftrag einen Betrag umfasst, der den USD-Saldo des Kontos zum Zeitpunkt der Auftragserteilung übersteigt („Überziehungsauftrag“). Der Betrag eines Überziehungsauftrags, der den USD-Saldo des Margenkontos übersteigt, stellt einen Margendarlehen dar. Ungeachtet des Vorstehenden kann ein Überziehungsauftrag nur dann erteilt werden, wenn das auf dem Margenkonto verbleibende Nettosicherheiten-Eigenkapital ausreicht, um den Prozentsatz der anfänglichen Marge für diesen Auftrag zu erfüllen. 

Der „verfügbare Betrag“ entspricht dem Nettosicherheiten-Eigenkapital auf Ihrem Margenkonto multipliziert mit ((1/Prozentsatz der anfänglichen Marge) - 1).

Das „Nettosicherheiten-Eigenkapital“ bezeichnet den Wert aller Sicherheiten auf Ihrem Margenkonto abzüglich der Schulden aus Margendarlehen und aller Gebühren, Provisionen, Kosten, die an den Kreditgeber und den Vermittler zu zahlen sind.

Der „Prozentsatz der anfänglichen Marge“ ist das minimale Nettosicherheiten-Eigenkapital, das auf dem Margenkonto verbleiben muss, als Prozentsatz des gesamten Assets auf dem Margenkonto nach der Ausgabe eines neuen Margendarlehens, um die Schaffung eines solchen neuen Margendarlehens zu unterstützen, abzüglich aller vom Vermittler erhobenen Transaktionsgebühren. Ihr anfänglicher Margen-Prozentsatz wird in Ihrem Margenkonto widergespiegelt und kann von Zeit zu Zeit sofort und ohne Vorankündigung geändert werden.

Der „genehmigte Betrag“ ist der Höchstbetrag in USD, den Sie vom Kreditgeber im Rahmen der Vereinbarung leihen können, vorbehaltlich der Erfüllung des erforderlichen Mindesteinschusses und der anderen Bedingungen in dieser Vereinbarung. Ihr genehmigter Betrag wird in Ihrem Margenkonto ausgewiesen und kann von Zeit zu Zeit sofort und ohne Vorankündigung geändert werden.  

1.1.3 Ein gemäß Abschnitt 1.1.2 initiiertes Margendarlehen darf nicht so hoch sein, dass der Betrag aller ausstehenden Margendarlehen („Ausstehender Betrag des Margendarlehens“) den genehmigten Betrag übersteigt.

1.1.4 Keine Verpflichtung zur Kreditvergabe. Ungeachtet der hierin enthaltenen Bestimmungen ist der Kreditgeber nicht verpflichtet, Ihnen Margendarlehen zu gewähren, und kann einen Antrag auf die Gewährung eines Margendarlehens nach eigenem Ermessen ablehnen. 

1.2 Laufzeit der einzelnen Margendarlehen. 

1.2.1 Jedes einzelne Margendarlehen, das im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt wird, ist vorbehaltlich Abschnitt 8 am oder vor dem 25. Tag nach der Gewährung des Margendarlehens (die „Darlehensperiode“) fällig und zahlbar. Sie können Ihr Darlehen jederzeit während des Darlehenszeitraums tilgen, indem Sie Ihrem Margenkonto Sicherheiten hinzufügen, Ihre Positionen schließen oder Coinbase anweisen, Ihre Sicherheiten in Ihrem Namen zu verkaufen und den Erlös aus dem Verkauf zur Rückzahlung des Darlehens zu verwenden. 

1.2.2 Durch die Beantragung eines Margendarlehens weisen Sie Coinbase an, nach Ablauf der Darlehensfrist ein neues Darlehen für Sie in derselben Höhe des Dollarbetrags und zu denselben Bedingungen wie das vorangegangene Darlehen zu eröffnen und den vollen Betrag der Darlehensmittel zum Rückkauf Ihrer Positionen zum dann aktuellen Wechselkurs zu verwenden, vorbehaltlich der Transaktionsgebühren und der Bedingungen dieser Vereinbarung. 

1.2.3 Coinbase ermöglicht es Ihnen, jederzeit frei mit Ihren auf Marge gekauften Assets zu handeln oder diese abzuziehen, sofern Ihr Nettosicherheiten-Eigenkapital über dem Prozentsatz der anfänglichen Marge bleibt. Am Ende jeder Darlehensperiode werden Ihre Kontoaufzeichnungen den Verkauf von Sicherheiten und die damit verbundenen Börsengebühren (falls zutreffend) sowie die Rückzahlung des Darlehens widerspiegeln. Sie können den Margenhandel jederzeit während des Darlehenszeitraums deaktivieren. 

1.3 Zweck der Kreditaufnahme.

1.3.1 Sie und der Kreditgeber vereinbaren, dass Sie die Erlöse eines hierunter gewährten Margendarlehens für den Kauf von digitalen Assets über die Handelsplattform des Vermittlers, für eine Gutschrift auf dem Margenkonto oder für jeden anderen Zweck verwenden können. Der Kreditgeber kann nach eigenem Ermessen diejenigen Assets, die auf dem Margenkonto gekauft oder verkauft werden können, auf der Grundlage von Faktoren wie Marktgesundheit, Liquidität und Volatilität begrenzen.

1.3.2 Sie dürfen Sicherheiten (ob USD oder digitale Assets) nur dann von Ihrem Margenkonto abheben, wenn die nach einer solchen Abhebung auf dem Margenkonto verbleibenden Sicherheiten den Prozentsatz der anfänglichen Marge für den ausstehenden Betrag des Margendarlehens abdecken.

1.4 Vorbedingungen.

Die Erfüllung einer Aufforderung an den Kreditgeber, ein Margendarlehen als Reaktion auf einen Überziehungsauftrag zu gewähren, unterliegt der Erfüllung der folgenden aufschiebenden Bedingungen unmittelbar vor der Finanzierung eines solchen Margendarlehens:

1.4.1 Alle Ihre Zusicherungen und Gewährleistungen, die in Abschnitt 6 dieser Vereinbarung und der Nutzervereinbarung enthalten sind, sind in allen wesentlichen Punkten wahr und korrekt;

1.4.2 Es ist kein Ausfallereignis (wie unten definiert) gemäß dieser Vereinbarung oder der Nutzervereinbarung eingetreten und dauert an; und

1.4.3 Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, (i) würde der ausstehende Betrag des Margendarlehens nach der Finanzierung des Überziehungsauftrags den niedrigeren Wert aus dem genehmigten Betrag und dem verfügbaren Betrag nicht übersteigen, und (ii) der Prozentsatz des Nettosicherheiten-Eigenkapitals auf dem Margenkonto ist gleich oder größer als der Prozentsatz der anfänglichen Marge.

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1 Rückzahlung von Margendarlehen. Sie müssen Margendarlehen zurückzahlen, indem Sie entweder (a) einige oder alle digitalen Assets auf Ihrem Margenkonto gegen USD verkaufen oder den Vermittler anweisen, diese zu verkaufen, oder (b) USD auf das Margenkonto überweisen. Soweit nach geltendem Recht zulässig, kann der Kreditgeber nach seinem alleinigen Ermessen die USD-Erlöse aus dem Verkauf von digitalen Assets auf Ihrem Margenkonto, unabhängig davon, ob diese digitalen Assets als Beleihungsobjekte im Sinne dieses Vertrags gelten oder nicht, zunächst für die Zahlung der dann fälligen Zinsen, dann für ausstehende Gebühren, Provisionen, Abgaben oder sonstige Kosten, die dann dem Kreditgeber oder dem Vermittler zustehen, und dann für die Zahlung des ausstehenden Kapitalbetrags der Margendarlehen verwenden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass erst nach Rückzahlung aller ausstehenden Margendarlehen der Verkauf eines digitalen Assets oder eine eingehende Übertragung von USD zu einem positiven Saldo von USD auf dem Margenkonto führen würde.

3. SICHERHEITEN

Sie verstehen und stimmen zu, dass Sicherheiten und ggf. Nicht-Sicherheiten unter den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen an den Kreditgeber verfallen können.

3.1 Betrieb eines Margenkontos.

3.1.1 Sie verpflichten sich, während der Laufzeit dieser Vereinbarung jederzeit über Sicherheiten in Höhe des erforderlichen Mindesteinschusses auf einem dafür vorgesehenen Margenkonto zu verfügen, jedoch vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Rechte und Privilegien zugunsten des Kreditgebers.

„Erforderlicher Mindesteinschuss“ bezeichnet den Betrag in USD, der dem (ausstehenden Darlehensbetrag) / (1 - Prozentsatz des Mindesteinschusses) entspricht.

„Prozentsatz des Mindesteinschusses“ ist der prozentuale Mindestwert des Nettosicherheiten-Eigenkapitals des Margenkontos, der auf dem Margenkonto gehalten werden muss, um einen Ausfall zu vermeiden. Der Prozentsatz des Mindesteinschusses wird in Ihrem Margenkonto ausgewiesen und kann von Zeit zu Zeit sofort und ohne Vorankündigung geändert werden. 

3.1.12 Zulässige Sicherheiten und Sicherheitsabschläge. Zu den Sicherheiten gehören nur bestimmte digitale Assets, die der Kreditgeber nach seinem alleinigen, angemessenen Ermessen bestimmt.  Zum Zwecke der Bestimmung Ihres Nettosicherheiten-Eigenkapitals können bestimmte Sicherheiten auf einer abgezinsten Basis bewertet werden, was als „Abschlag“ bekannt ist.  Coinbase wird einen solchen Abschlag nicht auf USD, Bitcoin und USDC anwenden.  Andere digitale Assets können einem Abschlag unterliegen, dessen Höhe der Kreditgeber nach seinem alleinigen, angemessenen Ermessen festlegt. Auf Ihrem Margenkonto ist anzugeben, welche Assets als Sicherheiten gelten und welche Abschläge gelten. 

3.1.3 Marktbewertung. Der Kreditgeber berechnet den Marktwert fortlaufend auf der Grundlage des vorherrschenden Wertes jedes digitalen Assets an einer oder mehreren Börsen für digitale Assets, einschließlich der vom Vermittler betriebenen Börsen. Es liegt im Ermessen des Kreditgebers, für die Berechnung des Marktwerts die Börsen für digitale Assets auszuwählen, die nach seinem vernünftigen Ermessen eine angemessene Darstellung des Wertes eines digitalen Asset bieten.

3.2 Aufrechterhaltung der Marge; keine Margin Calls.

3.2.1 Auf Aufforderung des Kreditgebers sind Sie verpflichtet, (a) zusätzliche Sicherheiten auf das Margenkonto zu liefern oder den Vermittler anzuweisen, diese zu liefern, (i) um den von dem Kreditgeber in dieser Vereinbarung erforderlichen Mindesteinschuss zu erfüllen und (ii) um die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kreditgeber im Rahmen dieser Vereinbarung sicherzustellen.

3.2.2 Ungeachtet des Abschnitts 3.2.1 erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie den Betrag für den erforderlichen Mindesteinschuss aufrechterhalten. Für den Fall, dass Ihre besicherten Assets die Anforderungen an die Aufrechterhaltung der Marge nicht erfüllen, liegt es im alleinigen Ermessen des Kreditgebers, alle offenen Positionen in besicherten und nicht besicherten Assets auf Ihrem Coinbase Pro-Konto zu liquidieren, die nach seinem vernünftigen Ermessen dazu führen, dass das Nettosicherheitskapital auf dem Margenkonto als Prozentsatz des Wertes der verbleibenden besicherten Assets auf Ihrem Margenkonto dem Prozentsatz der anfänglichen Marge entspricht oder diesen übersteigt.

3.3.3 Der Kreditgeber ist nicht verpflichtet, Sie zu benachrichtigen oder einen Margenausgleich vorzunehmen, bevor er die Sicherheiten und nicht besicherte Vermögenswerte des Coinbase Pro-Kontos liquidiert. Der Kreditgeber wird Systeme einrichten, die in angemessener Weise dafür ausgelegt sind, Sie zu benachrichtigen, wenn der Wert Ihres Nettosicherheiten-Eigenkapitals auf dem Margenkonto unter die in Ihrem Margenkonto angegebene Margin-Call-Schwelle fällt. Um zu vermeiden, dass der Kreditgeber Ihre besicherten Vermögenswerte gemäß Abschnitt 3.3.2 verwertet, erkennen Sie an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie allein dafür verantwortlich sind, dass der Wert der besicherten Vermögenswerte auf dem Margenkonto zu jeder Zeit gleich oder höher ist als der erforderliche Mindesteinschuss.

3.3 Sicherungsrecht und Kontrollvertrag.

3.3.1 Gewährung eines Sicherungsrechts. Um die Rückzahlung von Margendarlehen zu sichern und zu gewährleisten, übertragen, verpfänden und gewähren Sie hiermit dem Kreditgeber als besicherter Partei ein fortdauerndes, erstrangiges, verpfändetes Sicherungsrecht an und ein Pfandrecht an allen Ihren Rechten, Titeln und Beteiligungen an, auf und unter dem Margenkonto und allen anderen vom Vermittler oder seinen verbundenen Unternehmen geführten Konten, einschließlich der digitalen Assets, die besicherten Vermögenswerte und nicht besicherten Vermögenswerte darstellen, aller darauf gutgeschriebenen Einlagen in Fiat-Währung jeglicher Art und des Anlagevermögens oder der Erlöse, die aus dem Vorgenannten bestehen, daraus entstehen oder sich darauf beziehen.

3.3.2 Kontrolle. Sie bevollmächtigen hiermit den Vermittler, als Wertpapiervermittler in Bezug auf das Margenkonto, und der Vermittler stimmt zu, alle Anweisungen des Kreditgebers, als gesicherte Partei, in Bezug auf das Margenkonto, wie hierin vorgesehen, ohne weitere Zustimmung oder Anweisung von Ihnen oder einer anderen Partei zu befolgen. Zur Klarstellung: Alle dem Margenkonto gutgeschriebenen Sicherheiten werden vom Beauftragten als Wertpapiervermittler in Bezug auf das Margenkonto für Sie gemäß den Bestimmungen der Nutzungsvereinbarung gehalten, vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung. Sie erkennen an und stimmen zu, dass der Kreditgeber durch die Zustimmung des Vermittlers, alle Anweisungen des Kreditgebers an den Vermittler zu befolgen, sein Sicherungsrecht an den Beleihungsobjekten durch Kontrolle im Sinne von NYUCC § 9-314 perfektioniert.

3.3.3 Keine Verfügungen aus dem Margenkonto ohne Zustimmung des Kreditgebers. Sie erklären sich hiermit einverstanden, dass Sie, solange der Kreditgeber ein Sicherungsrecht am Margenkonto hat, den Vermittler nicht anweisen werden, digitale Assets oder anderes Eigentum aus dem Margenkonto ohne die schriftliche Zustimmung des Kreditgebers zu übertragen, es sei denn, nach Durchführung einer solchen Übertragung übersteigt der prozentuale Anteil des Nettosicherheiten-Eigenkapitals auf dem Margenkonto als Prozentsatz des Marktwerts der besicherten Vermögenswerte auf dem Margenkonto den Prozentsatz der anfänglichen Marge. Der Vermittler darf keine Übertragung von digitalen Assets oder USD zulassen, die gegen diese Verpflichtung verstoßen würde.

3.3.4 Beendigung des Sicherungsrechts. Mit der Beendigung dieser Vereinbarung und der Erfüllung aller Ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kreditgeber im Rahmen der Vereinbarung werden alle Sicherungsrechte an Ihrem Margenkonto und an allen anderen Konten, die vom Vermittler oder seinen verbundenen Unternehmen geführt werden, beendet.

3.3.5 Sie erkennen an, dass der Vermittler, als Wertpapiervermittler in Bezug auf das Margenkonto, dem Kreditgeber Auszüge und andere Informationen in Bezug auf das Margenkonto offenlegen muss, um die hierin beschriebenen Dienstleistungen zu erbringen. Der Kreditgeber darf solche Informationen, die er vom Vermittler erhält, ausschließlich im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen unter dieser Vereinbarung verwenden. 

4. OFFENLEGUNG DER ZINSKOSTEN

4.1 Zinsen.

Die Verzinsung eines Margenkredits erfolgt zu den in Ihrem Margenkonto angegebenen Zinssätzen (der „Zinssatz“). Falls zu irgendeinem Zeitpunkt und aus irgendeinem Grund der für ein Margendarlehen gemäß dieser Vereinbarung zu zahlende Zinssatz den maximalen Zinssatz übersteigt, der Ihnen vom Kreditgeber nach geltendem Recht berechnet werden darf, vereinbaren die Vertragsparteien, dass dieser Zinssatz automatisch auf den maximalen Zinssatz reduziert wird, der nach geltendem Recht berechnet werden darf.

4.2 Methode der Zinsberechnung.

Die Zinsen werden stündlich ermittelt und täglich für jeden Tag berechnet, an dem ein Margendarlehen ausstehend ist. Die Höhe der täglichen Zinsen wird auf der Grundlage des Folgenden bestimmt:

4.2.1 Der Kreditgeber berechnet um ca. 01:00:00 Uhr koordinierter Weltzeit („UTC“) für jeden Ein-Stunden-Zeitraum des vorangegangenen Tages UTC den maximal in Anspruch genommenen Margenbetrag während dieses Stundenzeitraums, der 0,00 USD überschreitet („Maximaler Stundensaldo“).

4.2.2 Der Zinsbetrag für jede Stunde („Stündlicher Zinsbetrag“) ist das Produkt aus (a) dem maximalen stündlichen Saldo, multipliziert mit (b) dem hier angegebenen Zinssatz, dividiert durch (c) die Stunden in einem 365-Tage-Jahr (8.760).

4.3 Gutschrift auf dem Margenkonto; Compoundierung.

4.3.1 Der Vermittler berechnet den gesamten stündlichen Zinsbetrag für den 24-Stunden-Zeitraum zwischen 00:00:00 Uhr UTC und 23:59:59 Uhr UTC des Vortages um ca. 01:00:00 Uhr UTC an jedem Tag, an dem ein maximaler stündlicher Saldo auf dem Margenkonto besteht, in dem Umfang, in dem genügend USD auf dem Margenkonto gutgeschrieben sind, oder, falls nicht genügend USD auf dem Konto sind, als Margendarlehen behandelt und dem ausstehenden Margen-Darlehensbetrag hinzugefügt wird. Der Kreditgeber ist bestrebt, den gesamten stündlichen Zinsbetrag für den vierundzwanzig (24) stündigen Zeitraum des vorangegangenen Tages zwischen 01:00:00 Uhr und 02:00:00 Uhr an jedem Tag abzuziehen, an dem ein maximaler stündlicher Saldo besteht.

4.3.2 Soweit es sich um ein Margendarlehen handelt, wird der stündliche Zinsbetrag zum Kapitalbetrag des Margendarlehens addiert und die Zinsen werden täglich aufgezinst.

5. LAUFZEIT DER VEREINBARUNG

5.1 Diese Vereinbarung tritt in Kraft („Datum des Inkrafttretens“) zum Zeitpunkt (a) des Datums der Unterzeichnung dieser Vereinbarung.

5.2 Sie können den Kreditgeber mindestens 30 Tage vor einer geplanten Beendigung dieser Vereinbarung benachrichtigen, um eine Erneuerung oder Verlängerung dieser Vereinbarung zu beantragen. Der Kreditgeber kann nach eigenem Ermessen die Laufzeit dieser Vereinbarung durch eine schriftliche Mitteilung verlängern, in der (a) bestätigt wird, dass die Laufzeit dieser Vereinbarung verlängert wird, und (b) das Datum der Beendigung, das nicht mehr als 90 Tage nach dem Datum der zuvor geplanten Beendigung liegen darf, und (c) alle Änderungen, die vom Kreditgebers als Bedingung für eine solche Verlängerung verlangt werden können. Es wird davon ausgegangen, dass Sie eine solche Verlängerung akzeptieren, wenn Sie nach dem Datum der zuvor geplanten Kündigung einen Überziehungsauftrag einleiten.

5.3 Der Kreditgeber oder Vermittler kann diese Vereinbarung (a) mit einer Frist von 14 Tagen oder (b) sofort kündigen, wenn der Kreditgeber oder Vermittler dies nach eigenem Ermessen aufgrund von geltendem Recht oder Maßnahmen von US-Bundes- oder Staatsbehörden oder Strafverfolgungsbehörden für angemessen hält. Nach einer Kündigung gemäß dieser Bestimmung werden alle Margendarlehen und ausstehenden Zinszahlungen innerhalb von 14 Tagen oder einer vom Kreditgeber festgelegten längeren Frist fällig. Sie können in der Zwischenzeit weiterhin neue Margendarlehen beantragen. Der Kreditgeber ist jedoch nicht verpflichtet, solche neuen Margendarlehen zu gewähren.

6. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN

Sie versichern und garantieren dem Kreditgeber, dass:

6.1 Autorisierung; Ausführung und Lieferung etc.

6.1.1 Diese Vereinbarung wurde von Ihnen ordnungsgemäß ausgefertigt und zugestellt und stellt Ihre rechtlichen, gültigen und verbindlichen Verpflichtungen dar, die gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gegen Sie durchsetzbar sind.

6.2 Keine Zuwiderhandlung. Weder die Ausführung und Zustellung dieser Vereinbarung durch Sie noch die Durchführung der hierin vorgesehenen Transaktionen noch die Einhaltung der Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung durch Sie stehen im Widerspruch zu (i) anwendbarem Recht, (ii) vertraglichen Beschränkungen, die für Sie oder Ihre Assets bindend sind oder Sie betreffen, oder (iii) Anordnungen, Beschlüssen, Urteilen, Schiedssprüchen, Verfügungen oder Dekreten, die für Sie oder Ihre Assets bindend sind oder Sie betreffen.

6.3 Finanzberichte; andere Informationen sind vollständig.

6.3.1 Ihr offizieller Name, wie oben angegeben, ist wahr und korrekt.

6.3.2 Alle Informationen, die Sie dem Kreditgeber, dem Vermittler oder einem anderen verbundenen Unternehmen der beiden zu Zwecken oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung oder einer hiermit oder damit in Betracht gezogenen Transaktion zur Verfügung gestellt haben, sind zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Informationen angegeben oder bestätigt wurden, in jeder wesentlichen Hinsicht wahr und korrekt, und diese Informationen enthalten, wenn sie als Ganzes betrachtet werden, zu diesem Zeitpunkt keine wesentlichen Falschdarstellungen oder unterlassene Angaben, die in Anbetracht der Umstände, unter denen sie gemacht wurden, notwendig sind, um die darin gemachten Aussagen in jeder wesentlichen Hinsicht nicht irreführend zu machen.

6.3.3 Alle Informationen, die dem Kreditgeber, dem Vermittler oder deren verbundenen Unternehmen zum Zwecke des Onboardings und der Due Diligence in Bezug auf Ihre finanzielle Situation und Ihren Standort zur Verfügung gestellt werden, sind in allen wesentlichen Punkten wahr und korrekt.

6.4 Verständnis; Swap-Bestimmung.

6.4.1 Verständnis. Sie verstehen und akzeptieren die erheblichen Risiken, die mit der Verwendung von Margen verbunden sind, und dass die Verwendung von Margen mit Ihren Anlagezielen vereinbar ist.

6.4.2 Festlegung von Swaps. Sie, der Kreditgeber und der Vermittler erkennen hiermit an und stimmen zu, dass jedes Margendarlehen keinen „Swap“ gemäß dem Commodity Exchange Act oder einen „Security-based Swap“ gemäß dem Securities Exchange Act von 1934 oder den Vorschriften der U.S. Commodity Futures Trading Commission oder der U.S. Securities and Exchange Commission darstellen soll.

6.4.3 Tatsächliche Lieferung. Sie, der Kreditgeber und der Vermittler erkennen hiermit an und stimmen zu, dass jedes Margendarlehen die Anforderungen für die tatsächliche Lieferung gemäß Abschnitt 2(c)(2)(D)(ii)(III)(aa) des Commodity Exchange Act erfüllen soll. 

7. ZUSICHERUNGEN

Sie stimmen zu, dass, solange diese Vereinbarung in Kraft ist oder ein hierunter zu zahlender Betrag unbezahlt bleibt:

7.1 Pfandrechte. Mit Ausnahme von Pfandrechten zugunsten des Vermittlers oder seiner verbundenen Unternehmen werden Sie keine Pfandrechte an den besicherten Vermögenswerten begründen, übernehmen, eingehen oder dulden, mit Ausnahme von Pfandrechten des Kreditgebers, die durch oder gemäß dieser Vereinbarung begründet oder zugelassen werden.

8. VERZUG 

8.1 Verzug.Wenn eines oder mehrere der folgenden Ereignisse (jeweils ein „Verzugsereignis“) eintreten und andauern:

8.1.1 Ihre besicherten Vermögenswerte auf dem Margenkonto fallen unter den USD-Wert, der den erforderlichen Mindesteinschuss erfüllen würde.

8.1.2 Jede Zusicherung oder Gewährleistung, die Sie hierin oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung oder der Coinbase-Nutzervereinbarung abgegeben haben, war zum Zeitpunkt der Abgabe in einem wesentlichen Punkt falsch.

8.1.3 Sie verletzen unsere Handelsregeln (zu finden unter https://www.coinbase.com/legal/trading_rules) oder zeigen anderweitig ein Verhalten, das nach unserem alleinigen Ermessen die Integrität unserer Margen-Handelsplattform angemessen beeinträchtigt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf häufige Ausfallereignisse, Missachtung von Margin Calls oder anderen Benachrichtigungen des Kreditgebers oder des Agenten usw. 

8.1.4 Sie versäumen es, eine Zins- oder Tilgungszahlung bei Fälligkeit zu leisten.

8.1.5 Sie werden bankrott, zahlungsunfähig oder sind Gegenstand eines freiwilligen oder unfreiwilligen Konkurs-, Reorganisations-, Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens.

8.1.6 Das Sicherungsrecht des Kreditgebers gemäß der Vereinbarung ist kein erstrangiges, vollstreckbares Sicherungsrecht (vorbehaltlich der gemäß Abschnitt 7.5 zulässigen Pfandrechte) an den Beleihungsobjekten, dem Margenkonto oder anderen vom Vermittler oder seinen verbundenen Unternehmen geführten Konten oder hört auf, ein solches zu sein.

8.1.7 Gegen Sie wird ein glaubwürdiger Vorwurf des Betrugs, Fehlverhaltens, der Veruntreuung, Geldwäsche, des Insiderhandels, des Missbrauchs der Marktmanipulation oder einer anderen wesentlichen Rechtswidrigkeit, eines Verstoßes gegen Vorschriften oder eines unangemessenen Verhaltens erhoben, der nach dem gutgläubigen und wirtschaftlich vernünftigen Geschäftsurteil des Kreditgebers oder des Vermittlers vernünftigerweise zu einem Reputationsschaden für den Vermittler oder den Kreditgeber führen oder die Integrität der vom Vermittler unterhaltenen Märkte gefährden könnte.

8.2 Abhilfemaßnahmen.

8.2.1 Bei Eintritt und während des Fortbestehens eines Verzugsereignisses gemäß Ziffer 8.1.6 sind die Margendarlehen sofort fällig und zahlbar (zusammen mit aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen darauf und etwaigen Gebühren und Kosten der Einziehung).

8.2.2 Der Kreditgeber kann jederzeit nach Eintritt und während des Fortbestehens eines Verzugsereignisses nach Mitteilung an Sie:

(a) Im Falle eines Verzugsereignisses, das nicht unter Abschnitt 8.1.6 fällt, sind alle Transaktionen und Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Kreditgeber zu stornieren, zu beenden, zu beschleunigen, zu liquidieren oder zu beenden

(b) zu den Zeitpunkten und auf die Art und Weise, die der Kreditgeber auf der Grundlage der Marktbedingungen und des Zustands des Portfolios, aber nicht darauf beschränkt, angemessen bestimmen kann, digitale Assets oder anderes Eigentum, das der Kreditgeber oder seine verbundenen Unternehmen für Sie halten oder das von Ihnen an den Kreditgeber oder seine verbundenen Unternehmen verpfändet wurde, zu verkaufen oder anderweitig zu übertragen und den Erlös zur Begleichung Ihrer Verpflichtungen zu verwenden, Verpflichtungen gegenüber Ihnen mit Verpflichtungen gegenüber dem Kreditgeber oder seinen verbundenen Unternehmen zu verrechnen, zu saldieren und auszugleichen, und

(c) alle Rechte und Rechtsmittel eines gesicherten Gläubigers in Bezug auf alle Assets auszuüben, an denen der Kreditgeber oder seine verbundenen Unternehmen ein Sicherungsrecht nach dem Uniform Commercial Code („UCC“) haben (unabhängig davon, ob der UCC in der betreffenden Rechtsordnung anderweitig anwendbar ist), alle offenen Positionen von Ihnen zu decken (durch den Kauf oder die Ausleihe von digitalen Assets oder anderweitig) und alle anderen Maßnahmen zu ergreifen, die der Kreditgeber nach vernünftigem Ermessen für angemessen hält. Sie bleiben für jeden Fehlbetrag haftbar und sind verpflichtet, dem Kreditgeber unverzüglich alle dadurch entstandenen Verluste oder Kosten zu erstatten, einschließlich der Verluste, die dadurch entstehen, dass Sie keine digitalen Assets oder andere für Ihr Konto verkaufte Gegenstände ausleihen können. Sie verpflichten sich, den Kreditgeber bei Eintritt eines Verzugsereignisses unverzüglich zu benachrichtigen, wobei das Versäumnis einer solchen Benachrichtigung nicht das Recht des Kreditgebers beeinträchtigt, festzustellen, dass ein Verzugsereignis eingetreten ist.

8.2.3 Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Preise digitaler Assets (a) volatil sind und daher schnell im Wert sinken können und (b) digitale Assets von einer Art sind, die üblicherweise auf einem anerkannten Markt verkauft werden. Dementsprechend sind sich die Vertragsparteien einig, dass es gemäß Abschnitt 9-611(b) des UCC nicht erforderlich ist, eine beabsichtigte Veräußerung von besicherten oder nicht besicherten Vermögenswerten, die aus digitalen Assets bestehen, anzuzeigen.

8.2.4 Verwertungen und Behebung des Verzugs. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen gilt ein Verzug gemäß Abschnitt 8.1.1 als behoben, wenn der Kreditgeber in der Lage ist, innerhalb eines angemessenen Zeitraums einen ausreichenden Betrag an besicherten Vermögenswerten zu verwerten, um sein Margenkonto gemäß dem Prozentsatz der anfänglichen Marge wiederherzustellen, sodass das Nettosicherheiten-Eigenkapital auf dem Margenkonto dem Prozentsatz der anfänglichen Marge entspricht oder größer als dieser ist.

8.2.5 Haftung für Kosten der Einziehung. Soweit dies zulässig ist, sind Sie für die angemessenen Kosten und Ausgaben für die Einziehung eines unbezahlten Fehlbetrags auf Ihrem Margenkonto verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten, die Ihnen entstehen und von Ihnen zu zahlen sind oder gezahlt werden. 

9. VERSCHIEDENES

9.1 Kollisionen mit anderen Vereinbarungen; Fusion und keine anderen Schriften. Im Falle eines Konflikts zwischen einer Bestimmung dieser Vereinbarung und der Nutzervereinbarung zwischen Ihnen und dem Vermittler hat diese Vereinbarung Vorrang. Die Coinbase-Vereinbarungen, jeweils in der von Zeit zu Zeit gemäß den Bedingungen der Coinbase-Vereinbarungen geänderten Fassung, stellen die vollständige und gesamte Erklärung aller Bedingungen und Zusicherungen in Bezug auf den Gegenstand der Coinbase-Vereinbarungen dar und ersetzen alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen.

9.2 Geltendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Berücksichtigung der New Yorker Kollisions- oder Rechtswahlprinzipien.

9.3 Wahl des Gerichtsstandes. Jede Partei unterwirft sich hiermit unwiderruflich und bedingungslos der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Staats- oder Bundesgerichte in New York City im Bundesstaat New York für alle Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, oder für die Anerkennung oder Vollstreckung von Urteilen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung. Der Kreditgeber, der Kreditnehmer und Sie erklären sich damit einverstanden, dass ein rechtskräftiges Urteil in einer solchen Klage oder einem solchen Verfahren abschließend ist und in anderen Gerichtsbarkeiten vollstreckt werden kann. 

9.4 Verzicht auf Sammelklagen. Mit Abschluss dieser Vereinbarung erklären Sie sich damit einverstanden und verzichten hiermit unwiderruflich auf jedes Recht, Ansprüche als Kläger oder Mitglied einer Sammelklägergruppe in einer angeblichen Sammel- oder Vertretungsklage gegen den Kreditgeber oder den Vermittler geltend zu machen.

9.5 Gegenstücke. Diese Vereinbarung kann in Form von Faksimile-Ausfertigungen ausgeführt werden, wobei jede dieser Ausfertigungen als Original gilt und alle zusammen ein und dieselbe Vereinbarung darstellen.